
Punschstände und Weihnachtsfeiern haben in der Vorweihnachtszeit Hochsaison. Lassen Sie Ihr Auto nach einem Glas zu viel lieber stehen. Alkohol am Steuer gefährdet Ihren Führerschein und Ihren Versicherungsschutz!
Lenker, die bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut aufweisen, werden zwar nicht bestraft, können aber vor Gericht aufgrund des Alkoholgehaltes im Blut als fahruntüchtig eingestuft werden. Stellt das Gericht in der Folge fest, dass die Fahruntüchtigkeit kausal (ursächlich zusammenhängend) für einen Unfall war, droht dem Lenker das alleinige Verschulden am Unfall oder zumindest eine Teilschuld.
Bei mehr als 0,5 Promille ist die Judikatur eindeutig: Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 0,8 Promille einen Unfall verursacht, kann zwar davon ausgehen, dass die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlt, die eigene Kaskoversicherung wird jedoch wegen grober Fahrlässigkeit die Schadenszahlung verweigern. Bei mehr als 0,8 Promille bezahlt zwar ebenfalls die gesetzliche Haftpflichtversicherung, kann jedoch auf dem Regressweg bis zu 11.000 Euro vom Alko-Lenker zurückfordern.
Unser Tipp: Ein Taxi kommt in jedem Fall günstiger als ein Führerscheinentzug oder ein selbst zu berappender Schaden.
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